Buchhaltung
In diesem Leistungsbereich erstellen wir die Finanzbuchführung für Betriebe und Freiberufler nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung des Handelsgesetzbuches. Dazu zählen selbstverständlich die monatlichen bzw. quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen.
Neben der herkömmlichen Buchhaltungs-Variante mit Pendelordner bieten wir auch die digitalisierte Finanzbuchhaltung an, indem wir Ausgangsrechnungen, Bankbewegungen und Belege auf elektronischem Weg übernehmen. In einem persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welche Methode sich für Sie am besten eignet.
Lohnbuchhaltung
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens führen wir die Lohnkonten und fertigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen an. Wir übernehmen alle notwendigen An-, Ab- und Ummeldungen Ihrer Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern und stellen gegebenenfalls erforderliche Anträge, zum Beispiel für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder das Mutterschaftsgeld. Auch etwaige Meldungen an die Berufsgenossenschaften zählen zu unseren Leistungen.
In unserem Downloadbereich finden Sie alle elektronischen Formulare zur Anmeldung Ihrer Mitarbeiter.
Jahresabschlüsse
Unsere erfahrene Steuerkanzlei übernimmt sowohl die Fertigung Ihrer Einnahmen-/Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EstG als auch die Erstellung von Jahresabschlüssen. Falls erforderlich erstellen wir Ihren Jahresabschluss inklusive Erläuterungsbericht und führen Prüfungshandlungen im Rahmen des Kreditratings durch.
Steuererklärungen
Für alle Steuerpflichtigen stehen wir für die Fertigung von Steuererklärungen und begleitenden Anträgen zur Verfügung. Selbstverständlich überprüfen wir in diesem Zuge auch Ihre vom Finanzamt zugestellten Steuerbescheide.
Vertretung vor der Finanzverwaltung
Auf Wunsch vertreten wir unsere Mandanten in rechtlichen Belangen gegenüber den zuständigen Finanzbehörden. Wir begleiten Ihre Betriebsprüfungen und vertreten Sie im Bedarfsfall im Rahmen des Steuerstrafrechts und des Odnungswidrigkeitenrechts. Sollte es dazu kommen, betreuen wir auch außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt sowie Klageverfahren beim Amtsgericht.
Betriebswirtschaftliche Beratungen
Betriebswirtschaftliches Know-how, jahrzehntelange Erfahrung und regelmäßige Fortbildungen versetzen uns in die Lage, Sie in diversen Unternehmensbereichen mit fundierter Beratung zu unterstützen.
Bei einer Gründungsberatung begleiten wir Sie durch den gesamten finanztechnischen Prozess der Existenzgründung. Gemeinsam beleuchten wir die Planung und Konzeption des entstehenden Unternehmens und prüfen alle relevanten betriebswirtschaftlichen Aspekte wie Kapitalbedarf, Finanzierung und die Wahl der Rechtsform.
Eine Gestaltungsberatung bezieht sich auf neue Entwicklungen oder Veränderungen in einem Bestandsunternehmen. Dabei stellen wir zum Beispiel Steuerbelastungsrechnungen oder Steuerbelastungsvergleiche an und beraten Sie im Zusammenhang mit geplanten Umstrukturierungen oder Umwandlungen, zur Unternehmensnachfolge sowie zu erbschaftssteuerlichen Aspekten.
Die Unternehmensberatung aus der Sicht des Steuerbüros umfasst klassische Faktoren wie Kostenrechnung und Controlling, Unternehmensbewertung und exakte Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Aufgrund dieser Unternehmensanalyse erfolgt eine gezielte Investitions- und Finanzierungsberatung, beispielsweise hinsichtlich der Entscheidung Leasing oder Kauf von Firmenausstattung. Auch die Begleitung von Kreditverhandlungen fällt in diesen Bereich.