Die Steuerberatungsvergütungsverordnung
Die Steuerberatungsvergütungsverordnung definiert die Honorare für einzelne Leistungen und Auslagen des Steuerberaters. Bei der Festlegung unseres Honorars für unsere Hilfeleistungen in Steuersachen sind wir an diese Verordnung gebunden. Sie gibt den Rahmen vor, in dem wir unsere Honorare und Gebühren bemessen müssen – abhängig von Umfang und Schwierigkeit des individuellen Falls.
Die Honorare unserer Steuerkanzlei liegen grundsätzlich im unteren bis mittleren Bereich des Gebührenrahmens.
Für ein Erstgespräch, bei dem Sie uns kennenlernen können und in dem wir Ihren Beratungsbedarf ermitteln, erhebt die Steuerkanzlei Schlegel kein Honorar.
Die Kosten einer ausführlichen Erstberatung rechnen wir in der Regel bei einer Mandatserteilung für Buchhaltung, Jahresabschluss oder Steuererklärung (nach § 21 StBBV) auf das jeweilige Mandat an.
Möchten Sie weitere Informationen oder haben Sie eine konkrete Anfrage? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.